Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeines
Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftragsgeber und schneeweiss.ch. Sie sind integrierte Bestandteil eines Auftrages.
Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits rechtwirksam.
Bestellen/Anfrage
Bestellungen und Offertenanfragen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler, die aus Missverständnissen entstehen, ab.
Grundsätze
Leistungen von schneeweiss.ch
schneeweiss.ch erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
Für weitere Leistungen, insbesondere in den Bereichen des Textes, der Produkt- und Formgestaltung arbeitet schneeweiss.ch nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
Vorstudien, Muster und Prototypen
Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch der Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. schneeweiss.ch ist berechtigt, die entstandenen Kosten für ihre Aufwendungen zu verrechnen. Verrechnungsgrundlage ist die Richtofferte, die Aufwendungen werden in der Rechnungsstellung separat ausgewiesen.
Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
schneeweiss.ch verpflichtet sich, die an schneeweiss.ch übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. schneeweiss.ch verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
Mängelrüge
Der Besteller hat schneeweiss.ch jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von fünf Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Vor einer Rücksendung ist schneeweiss.ch auf jeden Fall zu orientieren. Geht bei schneeweiss.ch innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.
Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von schneeweiss.ch geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich schneeweiss.ch. schneeweiss.ch kann über diese Rechte gemässe den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von schneeweiss.ch nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, insbesondere an der Gestaltung oder an Details vorzunehmen.
Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung durch schneeweiss.ch geschaffene Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von schneeweiss.ch geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden.
Wenn nicht anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung von schneeweiss.ch geschaffenen Werke.
Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis diese von schneeweiss.ch einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, Elektronische Daten usw.) kann schneeweiss.ch ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigungen zu solchen Verwendungen vorliegt und dem entsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst schneeweiss.ch Leistungen Dritter, welche er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt. Diese Anwendungen werden im Rahmen der Richtofferte separat ausgewiesen.
Aufbewahrung von Unterlagen
Schneeweiss.ch ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr für die Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinen Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist schneeweiss.ch ohne anders lautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von schneeweiss.ch die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
Herausgabe von Original-Druckvorlagen und Daten
Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich schneeweiss.ch und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind schneeweiss.ch zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.
Belegsexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind schneeweiss.ch unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen.
schneeweiss.ch steht das Recht zu, Belege sowie elektronische Daten als Leistungsnachweis seines Schaffens zu verwenden und zu veröffentlichen. Abweichungen von diesem Recht können erst geltend gemacht werden nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.
Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung für die Gestaltungsaufträge
Das Honorar für schneeweiss.ch richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar, welches auf der Offerte auszuweisen ist. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand auf Grund veränderter Vorgaben wird von schneeweiss.ch dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
Honorarzuschläge
Für Gestaltungsaufträge (Neuentwicklungen) ist mit dem Auftraggeber zusätzlich eine Abgeltung der Urheber, Nutzungs- und Verwendungsrechte für sämtliche Anwendungen zu vereinbaren. Die Abgeltung der Nutzungsrechte ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet.
Elektronische Datenabgabe
Bei Herausgabe der kompletten elektronischen Datensätzen von Geschäftspapieren, Geschäftsdrucksachen und allen mit dem Auftrag verbundenen Gestaltungen, Pauschal CHF 500.-
Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Grundsätzlich ist jede Phase der Leistungen für sich oder als ganzes Honorar berechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat schneeweiss.ch Anspruch auf das Honorar gemäss anstehenden Bestimmungen pro rata temporis. Darüber hinaus hat schneeweiss.ch das Recht:
Abrechnung
schneeweiss.ch hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und allfälligen nachträglichen Änderungen vorzunehmen.
Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der Arbeiten stellt schneeweiss.ch Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat schneeweiss.ch den Anspruch auf angemessene Akontozahlungen, welche in Absprache mit dem Auftraggeber schriftlich zu definieren ist.
Rechtliches
Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und schneeweiss.ch unterstehen Schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von schneeweiss.ch nichts abweichende regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern
schneeweiss deals with design and communication passionately. Inspiring interdisciplinary projects and encounters lead to new ways of thinking and visual realization.
schneeweiss
Bern, Switzerland
hello(at)schneeweiss.ch